Hundeführerschein
Sachkundeprüfung gemäß § 7 HundeG Berlin
Hundeführerschein
Sachkundeprüfung gemäß § 7 HundeG Berlin
Seit dem 01.01.2019 gilt in Berlin die allgemeine Leinenpflicht. Wenn du deinen Hund von dieser Regel befreien möchtest und ihn zum Beispiel auf weniger belebten Straßen, Plätzen oder Brachflächen ohne Leine führen willst, besteht die Möglichkeit, den Hundeführerschein zu machen.
So bekommst du die Sachkundebescheinigung
Dafür musst du deine Sachkunde nachweisen und mit diesem Nachweis einen Antrag beim für deinen Wohnort zuständigen Ordnungsamt stellen. Das Amt erteilt dann die Sachkundebescheinigung, die auch gerne als Hundeführerschein bezeichnet wird. Das klingt vielleicht zuerst kompliziert, ist es aber eigentlich überhaupt nicht!
Wichtig zu wissen:
Die gesetzlichen Regelungen zur Leinenpflicht gelten weiterhin! Das bedeutet, auch wenn du einen Hundeführerschein hast, muss dein Hund an der Leine bleiben – und das mit einer maximalen Länge von 1 Meter:
- in Treppenhäusern, Innenhöfen und Zugängen
- in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungs- und anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden
- bei öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Volksfesten, Fußgängerzonen und Märkten
- in öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestationen und Bahnhöfen
In Grün- und Erholungsanlagen, Waldflächen ohne ausgewiesene Hundeauslaufgebiete, Sport- und Campingplätzen ist eine Leinenlänge von maximal 2 Metern erlaubt.
Deine Möglichkeiten zur Befreiung von der generellen Leinenpflicht:
Wenn du deinen Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 hattest, benötigst du keine Sachkundebescheinigung. Du musst jedoch jederzeit nachweisen können, dass du den Hund bereits vor dem genannten Zeitpunkt hattest (z. B. Heimtierausweis, Steuerbescheid usw.).
Wenn du innerhalb der letzten 5 Jahre einen Hund 3 Jahre lang beanstandungsfrei gehalten hast, musst du einen entsprechenden Antrag stellen und die Haltedauer durch Hundesteuerbescheide nachweisen.
Wenn du zu einer der im § 6 Absatz 2 des Hundegesetzes genannten Personengruppen gehörst und eine Sachkundebescheinigung erhalten hast. Als sachkundig gelten beispielsweise Tierärzte sowie Hundeführer von Diensthunden (weitere Fälle findest du unter § 6 Absatz 2 des Berliner Hundegesetzes).
Wenn du eine Sachkundeprüfung ablegst und auf Antrag vom Ordnungsamt eine Sachkundebescheinigung erhältst. Diese Prüfung kannst du bei mir oder jedem anderen von der Senatsverwaltung zugelassenen Sachverständigen ablegen.
Was passiert bei der Sachkundeprüfung?
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil musst du in einem Multiple Choice Test 30 Fragen zu folgenden Themengebieten beantworten:
• Allgemeines, Lernverhalten, Erziehung
• Hundeverhalten und Körpersprache
• Umgang mit Kindern
• Verhalten in der Öffentlichkeit
• Hundegesetz Berlin, Rechtliches und Tierschutz zum Thema Hund und Haltung
Davon musst du 70 % in 45 Minuten richtig und ohne Hilfsmittel beantworten.
Den Fragenkatalog, den die Senatsverwaltung vorgibt, findest du hier: Fragenkatalog Sackkundeprüfung
Im praktischen Teil musst du die sog. Gehorsamsprüfung bestehen und zeigen, dass du deinen Hund im Alltag kontrollieren kannst. Dazu musst du in ablenkungsarmer, ablenkungsreicher Umgebung und bei einem Stadtspaziergang verschiedene Aufgaben bewältigen. Die Inhalte der Gehorsamsprüfung sind auch von der Senatsverwaltung vorgegeben, du kannst sie hier nachlesen:
Anlage 1 zur Durchführungsverordnung.
Dein Hund sollte bei der Prüfung mindestens zwölf Monate alt sein. Für gefährliche Hunde gelten spezielle Regelungen.
Erlaubte Hilfsmittel sind: festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp, Brustgeschirr ohne Zugwirkung unter den Achseln, Leine und Pfeife.
Wenn du sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung bestehst, erhältst du den Sachkundenachweis. Diesen reichst du zusammen mit dem Antrag beim Ordnungsamt ein und erhältst dann die Sachkundebescheinigung.
Keine Sorge, falls du einen Teil nicht bestehst – du kannst die Prüfung natürlich wiederholen.
Ganz wichtig: Der Hundeführerschein gilt immer nur für das geprüfte Mensch-Hund-Team!
Infos Ablauf und Kosten
-
Theoretische Prüfung: 45,- Euro
Praktische Prüfung: 75,- Euro - FAQ Hundegesetz (SenJustV)
- Alter der Hunde: ab 7 Monate
- Vorbereitung auf den Sachkundenachweis nach Vereinbarung
- Termine nach Absprache
Infos zum Vorbereitungskurs
So… und wer bis hierhin durchgehalten hat: Termine finden nach individueller Absprache statt. Anmeldungen und offene Fragen gerne per Kontaktformular, E-Mail oder telefonisch.